Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Beantragung von Sozialer Entschädigung ab sofort digital möglich

Menschen in Hessen können Leistungen der Sozialen Entschädigung ab sofort auch digital beantragen. Die Soziale Entschädigung ist ein staatliches Unterstützungssystem für Menschen, die durch Gewalt oder andere schädigende Ereignisse gesundheitliche Schäden erlitten haben.

„Mit dem Online-Antrag auf Soziale Entschädigung bieten wir Bürgerinnen und Bürgern einen weiteren, niedrigschwelligen und barrierefreien Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen. Diese können nun rund um die Uhr und auch von zu Hause aus beantragt werden“, erklärt Sozialministerin Heike Hofmann.

Die Soziale Entschädigung ist seit dem 1. Januar 2024 im Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV) verankert. Ziel ist, Betroffenen – insbesondere von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel – schnellere und umfassendere Hilfen wie medizinische Behandlung, psychotherapeutische Unterstützung und finanzielle Entschädigungen zu ermöglichen. „Wir machen einen großen Schritt hin zu mehr Digitalisierung und Nutzerfreundlichkeit in der Sozialhilfe. Gerade für Menschen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, ist es wichtig, unkomplizierten und schnellen Zugang zu Unterstützung zu erhalten“, so Hofmann weiter.

Einfacher und digitaler Zugang zu Sozialleistungen gewährleisten

Der digitale Antrag ist ab sofort über die Sozialplattform möglich. Hessen ist damit das zweite Bundesland nach Schleswig-Holstein, das diesen Weg als Ergänzung zur analogen Beantragung anbietet. Die technische Umsetzung des Online-Antrags in Hessen erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Regierungspräsidium Gießen und dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI).

Neben der Sozialen Entschädigung können künftig auch weitere Sozialleistungen der Kommunen über die Sozialplattform beantragt werden. Ein integrierter Sozialleistungsfinder unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer dabei, schnell herauszufinden, auf welche Leistungen sie Anspruch haben. So soll bundesweit ein einfacher und digitaler Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet werden.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zur Sozialen Entschädigung finden Antragsstellende auf der SozialplattformÖffnet sich in einem neuen Fenster und auf der Homepage des Regierungspräsidiums GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Der Antrag kann durch die Betroffenen, Hinterbliebene oder Angehörige gestellt werden. Antragstellende können sich mit der BUND-ID anmelden oder das Onlineformular mittels GastzugangÖffnet sich in einem neuen Fenster nutzen. Dieser ist nach Angabe des Wohnortes zu finden.