Hessisches Ministerium der Finanzen

Land muss weiterhin mit deutlichen Steuerausfällen rechnen

Hessen muss 2026 weiterhin mit deutlichen Steuerausfällen rechnen. Für die kommenden Jahre sieht die Herbststeuerschätzung stabile Einnahmen auf dem bekannten niedrigen Niveau vor. Hessens Kommunen können auf höhere Einnahmen hoffen. Das hat die Regionalisierung der Zahlen der Steuerschätzung für Hessen ergeben.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„2026 fehlen uns rund 200 Millionen Euro gegenüber dem bestehenden Haushalt. In den kommenden Jahren können wir mit einer Art Punktlandung zu den bisherigen Planungen rechnen. Diese setzen einen spürbaren Konsolidierungskurs voraus. An diesem müssen wir auch angesichts der jüngsten Steuerschätzung festhalten. Sie eröffnet keine neuen Finanzierungsspielräume.“

„Die deutsche Wirtschaft hat sich in einem anhaltend schwierigen Umfeld überraschend gut behauptet. Die wirtschaftliche Lage ist jedoch noch fragil und die bestehenden Krisenherde bergen nach wie vor viel Rückschlagpotenzial.“

„Wichtig ist weiterhin, dass Deutschland das Reformtempo hochhält und alle Signale auf Wachstum stellt. Die Unternehmen brauchen vor allem mehr Freiraum für Investitionen als Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Hessen und Deutschland.“

„Die in Aussicht gestellten Mehreinnahmen für die Gemeinden sind angesichts der schwierigen Finanzlage der Kommunen sehr erfreulich. Jetzt kommt es darauf an, dass die Zahlen der Schätzer Wirklichkeit werden und auch tatsächlich in den Kassen der hessischen Kommunen ankommen. “

FRAGEN UND ANTWORTEN

Zu welchem Ergebnis kommt die aktuelle Steuerschätzung für Hessen?

Die aktuelle Steuerschätzung für Hessen prognostiziert für 2026 Steuereinnahmen von rund 27,8 Milliarden Euro und damit ein Minus von 203 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan. Ab 2027 ergeben sich Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Im Grunde ist das eine Punktlandung auf den Werten der Mai-Steuerschätzung. Allerdings berücksichtigen diese Werte noch nicht die Mindereinnahmen auf Grund von anstehenden Steuerrechtsänderungen, etwa der geplanten Einkommensteuerreform 2027.

Die Kommunen können 2026 bis 2030 Mehreinnahmen von insgesamt rund 2 Milliarden Euro erwarten. Diese hohen Zuwächse ergeben sich insbesondere durch einen erwarteten Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen. Abzuwarten bleibt allerdings, ob sich die Mehreinahmen regional auf traditionell steuerstarke Kommunen konzentrieren oder ob alle hessischen Kommunen von dem Plus profitieren können.

Hier die Zahlen im Überblick:

Steuerschätzungen in einem Balkendiagramm. Die untere Achse zeigt die Jahre 2026 bis 2030. Die obere Achse in Mio. Euro von -300 bis +600. Abweichung Gemeinden ggü. Mai-Steuerschätzung 2026: 2026: 281, 2027: 536, 2028: 402, 2029: 419, 2030: 409; Abweichung Land ggü. Haushaltsplan 2026, Haushaltsplanentwurf 2027 und ab 2028 Finanzplan: 2026: -203, 2027: 132, 2028: 112, 2029: 80, 2030: 83

Was bedeuten die Zahlen für den kommenden Haushalt des Landes?

Hessen hat keinen weiteren finanziellen Spielraum gewonnen. Einsparungen und Strukturreformen sind weiter notwendig, um den Haushalt zu konsolidieren. Zudem belasten noch nicht berücksichtigte Steuerrechtsänderungen, wie das Einkommensteuerreformgesetz 2027, die Planung. Das Land muss daher weiterhin sparsam haushalten und vorsichtig planen.

Was bedeutet die Steuerschätzung für den Finanzkraftausgleich?

Hessen muss allein 2026 und 2027 rund 8,1 Milliarden Euro in den Finanzkraftausgleich zugunsten ärmerer Länder einzahlen.

Wie oft gibt der Arbeitskreis Steuerschätzungen seine Ergebnisse bekannt?

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen veröffentlicht zweimal im Jahr seine Prognose zur bundesweiten Entwicklung der Steuereinnahmen. Nachdem die Ergebnisse im Bund veröffentlicht werden, analysieren die Haushaltsexpertinnen und -experten in Hessen die Zahlen für das Bundesland und geben diese in der darauffolgenden Woche bekannt. Dies erfolgt in der Regel Mitte Mai für die Steuerschätzung im Frühjahr und Ende Oktober/Anfang November für die Herbststeuerschätzung.

Wie geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen vor?

Für die Schätzungen des Arbeitskreises erstellen mehrere Mitglieder unabhängig voneinander eigene Schätzvorschläge für jede Einzelsteuer: mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen. Ihre Schätzvorschläge sind Gegenstand der Diskussion im Arbeitskreis, dem auch Vertreter der Länderfinanzministerien angehören. Auf der Grundlage der Einzelsteuerschätzungen werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und Europäische Union entfallenden Einnahmen ermittelt.

Die Schätzung basiert auf dem zum Schätzzeitpunkt geltenden Steuerrecht. Geplante, aber noch nicht verabschiedete Steuerrechtsänderungen sind regelmäßig nicht Bestandteil der Steuerschätzung.

Warum wird die Steuerschätzung des Bundes regionalisiert?

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen schätzt grundsätzlich nur die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Diese umfassen die Gemeinschaftsteuern, die Bundes- und Ländersteuern, die Gemeindesteuern sowie die Abführungen Deutschlands an die EU. Wie viel davon auf die einzelnen Länder entfällt, wird erst in einem weiteren Rechenverfahren, der so genannten Regionalisierung, ermittelt. Dabei werden mittels einer Referenzperiodenbetrachtung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs die auf die einzelnen Länder und deren Gemeinden entfallenden Steuern ermittelt.